Erbschaft 2026: Folgen der geplanten Erbschaftsteuerreform für Immobilieneigentümer

3. Juni. 2026
Erbschaft 2026

Erbschaft 2026 ist eines der wichtigsten steuerlichen Themen für Immobilieneigentümer in Deutschland. Die Bundesregierung diskutiert derzeit eine Reform der Erbschaftsteuer. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Gleichzeitig prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind. Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf das gesamte Erbschaftsteuerrecht haben.

Für Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Mehrfamilienhäusern stellt sich daher die Frage, welche Änderungen bei einer Erbschaft oder Schenkung künftig möglich sind und welche Folgen die diskutierten Reformvorschläge haben könnten.


Kurz erklärt

Erbschaft 2026 bezeichnet die aktuelle Diskussion um eine mögliche Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen neue Freibetragsregelungen, die Bewertung von Vermögen und die Frage, wie Immobilien künftig steuerlich behandelt werden. Ein endgültiges Gesetz liegt derzeit noch nicht vor.


Warum die Erbschaftsteuer erneut auf dem Prüfstand steht

Die aktuelle Debatte wurde durch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ausgelöst. Dort wird geprüft, ob die bestehenden Begünstigungen für Betriebsvermögen verfassungsgemäß sind. Bereits in den Jahren 2006 und 2014 hatten Entscheidungen aus Karlsruhe zu umfassenden Reformen des Erbschaftsteuerrechts geführt.

Fällt das Urteil erneut kritisch aus, könnte eine grundlegende Neuordnung der Erbschaftsteuer notwendig werden. Davon wären nicht nur Unternehmen, sondern auch private Immobilieneigentümer betroffen.


Erbschaft 2026: Die bisher bekannten Reformpläne

Nach dem derzeit diskutierten Konzept soll ein lebenslanger Freibetrag von einer Million Euro pro Erwerber eingeführt werden. Dieser Freibetrag wäre unabhängig vom Verwandtschaftsgrad nutzbar. Vorgesehen sind dabei 900.000 Euro für Übertragungen innerhalb der Familie und weitere 100.000 Euro für Zuwendungen an Dritte.

Die heutigen persönlichen Freibeträge würden in ihrer bisherigen Form entfallen. Aktuell gelten unter anderem:

  • 500.000 Euro für Ehegatten
  • 400.000 Euro für Kinder
  • 200.000 Euro für Enkel
  • 20.000 Euro für entfernte Verwandte und Dritte

Diese Freibeträge können bislang nach zehn Jahren erneut genutzt werden. Genau diese Zehnjahresregelung soll nach den diskutierten Reformplänen wegfallen.

Positiv für viele Eigentümer: Selbstgenutztes Wohneigentum soll nach den bisherigen Überlegungen weiterhin steuerfrei übertragen werden können.


Welche Auswirkungen hätte die Reform auf Immobilienbesitzer?

Auf den ersten Blick erscheint ein Freibetrag von einer Million Euro großzügig. Bei genauer Betrachtung hängt die tatsächliche Wirkung jedoch stark von der familiären Situation und der Vermögensstruktur ab.

Für viele Familien könnte sich die Reform zunächst positiv auswirken. Kinder könnten insgesamt Vermögenswerte bis zu einer Million Euro steuerfrei erhalten. Auch Lebensgefährten oder andere Personen würden von höheren Freibeträgen profitieren.

Anders sieht es bei langfristig geplanten Vermögensübertragungen aus. Viele Eigentümer nutzen heute die Möglichkeit, Vermögen schrittweise über mehrere Jahrzehnte zu übertragen und dabei die Freibeträge mehrfach auszuschöpfen. Dieses Modell würde durch einen einmaligen Lebensfreibetrag erheblich eingeschränkt.


Immobilienpreise und Freibeträge entwickeln sich auseinander

Ein wichtiger Kritikpunkt betrifft die Entwicklung der Immobilienpreise.

Die persönlichen Freibeträge wurden zuletzt 2009 angepasst. Gleichzeitig sind die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen zwischen 2010 und 2022 um rund 94 Prozent gestiegen. In vielen Regionen Deutschlands lagen die Steigerungen sogar darüber.

Dadurch geraten zunehmend auch Eigentümer gewöhnlicher Wohnimmobilien in Bereiche, in denen Erbschaftsteuer anfällt. Die Diskussion um eine Reform wird deshalb von vielen Experten als notwendig angesehen.


Die Bewertung von Immobilien wird immer wichtiger

Neben den Freibeträgen spielt die steuerliche Bewertung von Immobilien eine zentrale Rolle.

Seit den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 fallen steuerliche Immobilienbewertungen häufig höher aus als früher. Besonders betroffen sind Objekte, die nach dem Sachwert- oder Ertragswertverfahren bewertet werden.

Das Bewertungsgesetz ermöglicht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen den Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts. Grundlage hierfür ist § 198 BewG. Eigentümer können durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nachweisen, dass der tatsächliche Marktwert niedriger liegt als die steuerliche Bewertung des Finanzamts.


Expertenmeinung von Michael Schäfer, M3 Immobilien Saarlouis

Erbschaft 2026 aus Sicht der Immobilienpraxis

Meine Einschätzung aus der Praxis:

„Dieser Reformvorschlag ist ein falsches Signal und dennoch muss die Erbschaftsteuer reformiert werden. Es kann nicht sein, dass Vermögen, welches bereits mehrfach versteuert wurde, erneut versteuert wird.“

Gleichzeitig zeigt die aktuelle Diskussion, dass das bestehende System an mehreren Stellen nicht mehr zur Realität des Immobilienmarktes passt. Die Immobilienwerte haben sich in vielen Regionen deutlich stärker entwickelt als die Freibeträge. Dadurch geraten zunehmend normale Familienimmobilien in den steuerpflichtigen Bereich.

Eine Reform sollte deshalb nach meiner Einschätzung vor allem Rechtssicherheit schaffen, die tatsächliche Wertentwicklung von Immobilien berücksichtigen und langfristige Vermögensübertragungen innerhalb von Familien planbar halten.


Typische Fehler bei der Nachfolgeplanung

Zu spätes Handeln

Viele Eigentümer beschäftigen sich erst mit dem Thema Erbschaft, wenn bereits akuter Handlungsbedarf besteht. Dadurch gehen Gestaltungsmöglichkeiten verloren.

Immobilienwerte falsch einschätzen

Eigentümer orientieren sich häufig an älteren Kaufpreisen und unterschätzen die aktuelle steuerliche Bewertung ihrer Immobilie.

Fehlende Dokumentation

Wer Sanierungsstau, Baumängel oder wertmindernde Faktoren nicht dokumentiert, hat es später schwerer, einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen.

Gesetzesänderungen ignorieren

Die Diskussion um die Erbschaft 2026 zeigt, dass steuerliche Rahmenbedingungen sich verändern können. Regelmäßige Überprüfung bestehender Nachfolgekonzepte bleibt daher wichtig.


Handlungsempfehlungen für Eigentümer

  • Vermögens- und Immobilienwerte regelmäßig überprüfen.
  • Bestehende Nachfolgeplanungen analysieren lassen.
  • Bewertungsunterlagen vollständig dokumentieren.
  • Entwicklungen beim Bundesverfassungsgericht beobachten.
  • Frühzeitig steuerliche und rechtliche Beratung einholen.
Hier erhalten Sie unseren kostenfreien Ratgeber zum Immobilien und Erbschaft.

Des Weiteren veranstaltet M3 Immobilien Saar regelmäßig Events genau zu diesem Thema.

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Fazit

Erbschaft 2026 könnte die größte Veränderung der Erbschaftsteuer seit vielen Jahren bringen. Zwar existiert bislang kein verabschiedetes Gesetz, die diskutierten Reformpläne zeigen jedoch deutlich, dass sich die Rahmenbedingungen für Immobilieneigentümer verändern könnten. Besonders die mögliche Abschaffung der Zehnjahresregelung und die Einführung eines lebenslangen Freibetrags würden zahlreiche Nachfolgekonzepte beeinflussen. Eigentümer sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und bestehende Planungen rechtzeitig überprüfen.


Autorenbox

Michael Schäfer, Geschäftsführer M3 Immobilien Saarlouis

Michael Schäfer beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Immobilienbewertungen, Immobilienverkäufen und Marktanalysen im Saarland. Sein Schwerpunkt liegt auf der praxisnahen Einordnung von Immobilien- und Vermögensthemen für Eigentümer und Erben.

M3 Immobilien Saarlouis

Quelle: https://www.haufe.de