Hochwasserschutz: Welche Versicherung greift?

7. August. 2024
Hochwasserschutz

Starkregen und Flusshochwasser verursachen immense Schäden.

Die versicherten Schäden in Bayern und Baden-Württemberg durch die starken Regenfälle Ende Mai und Anfang Juni dieses Jahres wurden vorläufig auf zwei Milliarden Euro geschätzt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert daher, dass der Elementarschutz in neuen und bestehenden Wohngebäudeversicherungen obligatorisch wird.

Nur etwa die Hälfte aller Privathäuser in Deutschland sind gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Überschwemmungen und Starkregen versichert. Das Hochwasser in Süddeutschland zeigte, dass man nicht am Fluss wohnen muss, um betroffen zu sein. Hochwasserschutz ist für jeden wichtig.

Wohngebäude- und Hausratversicherungen decken nur Schäden durch Hagel, Blitz und Sturm ab. Für Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Rückstau durch überlastete Abflussrohre, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüche benötigt man eine Elementarschadenversicherung. Diese Forderung wurde nach der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal und in der Eifel laut, doch bisher bleibt der Schutz freiwillig.

Eine Elementarversicherung ist kein separates Produkt. Schäden an Haus und Nebengebäuden werden durch einen Zusatzschutz zur Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Für Schäden an beweglichem Hab und Gut, wie Einrichtungsgegenständen oder technischem Inventar, benötigt man einen Zusatz zur Hausratversicherung. Beide Versicherungen zusammen decken Kosten für Schadensfeststellung, Reparatur oder Wiederbeschaffung des Hausrats bis hin zum Neubau des Hauses. Auch Entsorgungs- oder Abrisskosten sowie Hotelaufenthalte, falls das Haus vorübergehend unbewohnbar wird, sind abgedeckt. Ein Ausgleich für dauerhafte Wertminderung durch Elementarschäden ist üblicherweise im Paket enthalten.

Versicherer entscheiden

Die Verbraucherzentrale fordert, die Elementarversicherung wegen des Klimawandels zur Pflicht zu machen. Die Versicherungsbranche lehnt dies jedoch ab und verweist auf die regional sehr unterschiedliche Gefährdung. Der Versicherer entscheidet weiterhin, ob er einen Antrag annimmt oder den Zusatzschutz verweigert. Gebäude in Risikoregionen (ZÜRS-Zone Klasse 4), etwa nahe eines fließenden Gewässers, oder solche, bei denen in den letzten Jahren mehrmals Wasser in den Keller lief, haben höhere Beiträge zu erwarten. Hier lohnt es sich, die Leistungen verschiedener Versicherer zu vergleichen, da die finanziellen Folgen von Elementarschäden enorm sein können.

Ein Hausbesitzer oder Mieter in ZÜRS-Zone Klasse 2, wo statistisch alle 100 bis 200 Jahre ein Hochwasser auftritt, zahlt hingegen nur einen geringen Aufpreis. Für Zone 1 (seltener als einmal alle 200 Jahre) ist eine Pflichtversicherung weniger sinnvoll.

Pflichten des Versicherungsnehmers – Hochwasserschutz

Versicherte sollten beachten, dass nicht alle Schäden abgedeckt sind. Rückstauschäden sind beispielsweise nur versichert, wenn funktionstüchtige Rückschlagklappen installiert waren. Bei kombinierten Wohngebäudeversicherungen müssen die Abflussleitungen freigehalten werden. Bei kombinierten Hausratversicherungen müssen Gegenstände im Keller mindestens zwölf Zentimeter über dem Boden gelagert werden.

Ein Hochwasserpass bietet eine fundierte Risikobewertung des eigenen Standorts. Nach einer kostenlosen Gefahrenanalyse bewerten Fachleute den Zustand des Hauses, zeigen Schwachstellen auf und empfehlen kostengünstige Maßnahmen zum Hochwasserschutz Dies steigert den Wert des Hauses und die Versicherbarkeit. Mehr dazu finden Sie unter www.hochwasser-pass.com.

*ZÜRS: Zonierung für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, ein vierstufiges Geoinformationssystem zur Einschätzung von Naturgefahren.

Quellen: umweltbundesamt.de, verbraucherzentrale.de, ihk.de, dieversicherer.de, swrfernsehen.de, vergleich.de, zeit.de, tagesschau.de, spiegel.de

 

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