Eine Immobilie zu erben klingt nach Vermögenszuwachs, bringt jedoch auch finanzielle Verpflichtungen mit sich – von Erbschaftssteuer über Renovierungen bis zu laufenden Nebenkosten. Wer den Überblick über Steuern, Fristen und Unterhalt behält, trifft fundierte Entscheidungen und schützt das Erbe.
Bevor Sie konkrete Maßnahmen ergreifen, ist es ratsam, den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie zu bestimmen. Ein unabhängiges Gutachten oder eine professionelle Marktanalyse bietet die Basis, um Steuerfreibeträge richtig zu berechnen, den Finanzierungsbedarf zu ermitteln und realistische Verkaufspreise festzulegen. Ohne eine solide Bewertung riskieren Sie fehlerhafte Steuerbescheide, langwierige Streitigkeiten unter Erben und unnötige Verluste von Zeit und Geld. „Eine genaue Wertermittlung ist essenziell, um spätere Komplikationen zu vermeiden“, betonen Monique und Michael Schäfer von der M3 Immobilienagentur Saar.
Wann wird Erbschaftssteuer fällig?
Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbschaftssteuer in Deutschland hängt von zwei Faktoren ab: dem Grad der Verwandtschaft und dem festgestellten Wert der Immobilie. Ehepartner haben derzeit einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, während Geschwister und Schwiegereltern nur 20.000 Euro abziehen können. Überschreitet der Immobilienwert diese Grenzen, wird eine gestaffelte Steuer von sieben bis dreißig Prozent fällig. Wird die Immobilie als bisheriges Familienheim weiterhin vom überlebenden Partner bewohnt, entfällt die Steuer vollständig – für Kinder gilt dies bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Wichtig ist, das Erbe innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls beim Finanzamt zu melden, um Zuschläge zu vermeiden. „Eine rechtzeitige Meldung kann unerwartete Kosten verhindern“, so die Schäfers.
Fortlaufende Ausgaben der geerbten Immobilie
Nach der Steuerfestsetzung beginnen die laufenden Ausgaben. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Instandhaltung und kleinere Reparaturen fallen auch bei Leerstand weiter an. Diese Pflichtkosten belaufen sich jährlich auf etwa ein bis zwei Prozent des Marktwerts. Dazu kommen Kosten für Strom- und Heizungsbereitstellung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr und eventuell Hausverwaltung. „Diese laufenden Kosten sollten nicht unterschätzt werden“, warnen die Schäfers.
Bleibt das Haus längere Zeit unbewohnt, können Schäden durch Feuchtigkeit, Vandalismus oder neue Energieauflagen kostspielige Renovierungen erforderlich machen. Ist zudem noch ein alter Hypothekenkredit vorhanden, muss der Erbe die Zahlungen fortsetzen oder neu verhandeln. Ohne ausreichende Rücklagen kann das geerbte Haus schneller zur finanziellen Belastung werden, als viele erwarten. „Eine finanzielle Planung im Vorfeld ist unerlässlich“, raten die Schäfers.
Verkauf als Möglichkeit zur Entlastung
Wer weder selbst einziehen noch vermieten möchte, kann durch einen baldigen Verkauf oft die größte Planungssicherheit erreichen. Einnahmen und Steuern sind klar kalkulierbar, laufende Kosten entfallen, und das Kapital wird verfügbar. Zu beachten ist die Zehn-Jahres-Frist für die Spekulationssteuer: Liegen zwischen dem Erwerb durch den Erblasser und Ihrem Verkauf weniger als zehn Jahre, muss der Wertzuwachs versteuert werden – es sei denn, das Haus wurde im Verkaufsjahr sowie in den beiden Vorjahren zu Wohnzwecken genutzt. „Eine professionelle Beratung kann hier entscheidende Vorteile bringen“, empfehlen die Schäfers.
Stehen Sie vor komplexen Entscheidungen rund um Ihr Erbe? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, Ihre Optionen zu verstehen und begleiten Sie auf Wunsch bis zum erfolgreichen Verkauf, der Ihnen langfristige Entlastung bietet.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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