Eine Scheidung bedeutet nicht nur das Ende einer Beziehung, sondern bringt oft erhebliche finanzielle Fragen mit sich – besonders, wenn es um das gemeinsame Zuhause geht. Wer darf bleiben, wer muss gehen? Und welche fairen Lösungen lassen sich für die gemeinsame Immobilie finden?
Wenn eine Ehe in die Brüche geht, wird die gemeinsame Immobilie oft zum zentralen Streitpunkt – insbesondere, wenn noch ein laufender Kredit auf dem Haus lastet. Die ehemaligen Partner müssen dann entscheiden, ob sie den Kredit gemeinsam fortsetzen, ihn auf eine Person übertragen oder ihn vorzeitig tilgen, was zusätzliche Kosten verursachen kann.
Wird keine Einigung erzielt, bleibt häufig nur die Teilungsversteigerung, die meist mit finanziellen Verlusten verbunden ist. Auch ein Verkauf sollte gut überlegt sein, da steuerliche Aspekte wie die Spekulationssteuer oder die Grunderwerbsteuer relevant sein können. Um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, sollten alle Möglichkeiten sorgfältig geprüft werden.
Was bedeutet der Zugewinnausgleich?
Wenn kein Ehevertrag vor der Heirat geschlossen wurde, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das Vermögen, das vor der Ehe vorhanden war, bei dem jeweiligen Partner, während während der Ehe erworbene Werte beiden gehören. Bei einer Scheidung werden Anfangs- und Endvermögen verglichen, und der Partner mit dem höheren Zugewinn muss einen Ausgleich zahlen. Immobilien, die während der Ehe gemeinsam erworben wurden, werden aufgeteilt, während Erbschaften und Schenkungen außen vor bleiben.
Welche Optionen gibt es für die Immobilie nach der Trennung?
Im Falle einer Scheidung haben die Ex-Partner verschiedene Möglichkeiten, das Immobilienvermögen untereinander aufzuteilen.
Eine Aufteilung der Immobilie kann in Betracht gezogen werden, wenn das Haus in zwei separate Wohneinheiten umgebaut werden kann. Alternativ kann die Immobilie verkauft und der Erlös nach Abzug der Kredite aufgeteilt werden. Ein Partner kann das Haus auch übernehmen, indem er den anderen auszahlt.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen aufzuteilen, oder sie an volljährige Kinder zu übertragen, eventuell mit bestehenden Kreditverbindlichkeiten. Bei Uneinigkeit kann eine Teilungsversteigerung erfolgen. Ein Wohnrecht eines Partners ist ebenfalls denkbar, wenn dieser mietfrei im Haus bleibt.
Immobilienverteilung: Bewertung, Kreditübertragung und Verkauf
Der Wert der Immobilie wird ermittelt, indem man von ihrem aktuellen Marktwert die bestehenden Verbindlichkeiten abzieht. Der auszahlende Partner übernimmt dann die Hälfte des bereinigten Wertes. „Um eine faire Grundlage für Verhandlungen zu schaffen, sollte der Wert der Immobilie von einem erfahrenen Experten objektiv geschätzt werden“, raten Monique und Michael Schäfer von der M3 Immobilienagentur Saar.
Existiert ein gemeinsamer Immobilienkredit, ist die Zustimmung der Bank erforderlich, um den Kredit auf den verbleibenden Partner zu übertragen. Falls dies nicht möglich ist, bleibt die Option, den Kredit gemeinsam weiterzuführen oder ihn vorzeitig abzulösen – wobei häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
„Sollte ein Verkauf der Immobilie in Betracht gezogen werden, kann ein erfahrener Makler wertvolle Unterstützung leisten. Ein Profi an Ihrer Seite macht den Verkaufsprozess deutlich reibungsloser und hilft Ihnen dabei, alle notwendigen Schritte effizient zu meistern“, betonen die Schäfers.
Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung und finden gemeinsam die beste Lösung für Sie.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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