Der Verkauf einer Immobilie wird erst mit der Unterschrift beim Notar rechtsgültig – bis dahin gilt es, juristisch alles richtig zu machen. Besonders Privatverkäufer sind unsicher, welche Vertragsklauseln wichtig sind und was im Notartermin passiert. Hier erfahren Verkäufer, worauf sie bei Kaufvertrag und Notartermin achten müssen, damit beim Abschluss alles glatt läuft.
Wichtige Aspekte für Verkäufer bei der Prüfung des Kaufvertragsentwurfs
Bevor der finale Notartermin stattfindet, erhalten sowohl Käufer als auch Verkäufer vom Notar einen Entwurf des Kaufvertrags zur Prüfung. Verkäufer sollten diesen Entwurf besonders gründlich durchgehen, um unangenehme Überraschungen am Tag der Unterzeichnung zu vermeiden. Es ist entscheidend, dass die persönlichen Angaben und die Beschreibung des Objekts korrekt und vollständig sind. Sind spezielle Gegebenheiten wie Nießbrauchrechte, Wegerechte oder bestehende Mietverhältnisse korrekt angegeben?
Falls spezielle Abmachungen mit dem Käufer getroffen wurden, beispielsweise bezüglich des Übergabezeitpunkts oder des Inventars, müssen diese klar im Vertrag festgehalten werden. Außerdem sollte geklärt sein, wer für eventuell anfallende Kosten, wie für Änderungen im Grundbuch oder die Freistellung von Lasten, aufkommt. Bei Unklarheiten ist es ratsam, rechtzeitig den Notar oder einen erfahrenen Immobilienfachmann zu Rate zu ziehen, um spätere Konflikte zu vermeiden. „Es ist wichtig, alle Details im Vorfeld zu klären, um Missverständnisse zu verhindern“, betont Monique Schäfer von der M3 Immobilienagentur Saar.
Aufgaben des Notars: Prozess und Kosten im Überblick
Der Notar sorgt dafür, dass beide Parteien umfassend informiert und rechtlich abgesichert sind. Während des Notartermins liest der Notar den Vertrag vollständig vor und erklärt alle wichtigen Klauseln verständlich. Käufer und Verkäufer haben hier die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und Änderungen zu besprechen. Erst wenn alle Punkte geklärt sind, wird der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet und notariell bestätigt – erst dann ist der Verkauf rechtskräftig.
Die Notarkosten umfassen unter anderem die Gebühren für die Erstellung des Vertragsentwurfs, die Beurkundung des Kaufvertrages und die Bearbeitung der Grundbucheinträge. Diese Gebühren richten sich nach dem Wert der Immobilie und betragen etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises, wobei sie üblicherweise vom Käufer getragen werden. „Es ist sinnvoll, individuelle Vereinbarungen frühzeitig zu besprechen“, rät Michael Schäfer von der M3 Immobilienagentur Saar.
Verkäuferschutz: Wichtige Vertragsklauseln
Der Kaufvertrag enthält verschiedene Klauseln, die dem Verkäufer rechtliche Sicherheit bieten sollen. Neben der genauen Beschreibung der Immobilie und dem Kaufpreis sollten Verkäufer auf eine Klausel zur Haftungsbeschränkung bei Mängeln achten, insbesondere bei gebrauchten Immobilien. Privatverkäufer schließen häufig die sogenannte Sachmängelhaftung aus, wodurch spätere Forderungen des Käufers wegen versteckter Mängel in der Regel abgewehrt werden können – vorausgesetzt, der Verkäufer verschweigt keine ihm bekannten wesentlichen Mängel absichtlich.
Eine weitere wichtige Klausel betrifft die Zahlungsbedingungen und deren Absicherung. Oft wird vereinbart, dass die Zahlung des Kaufpreises erst nach der sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt, die den Käufer vor Zwischenverkäufen oder Belastungen schützt. Verkäufer sollten außerdem festlegen, wann genau die Schlüsselübergabe erfolgt und welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen – wie zum Beispiel die vollständige Bezahlung des Kaufpreises im Voraus. „Die Details der Zahlung und Übergabe sollten klar geregelt sein, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten“, erklärt Monique Schäfer.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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