Der Verkauf einer Immobilie wird erst mit der Unterschrift beim Notar rechtsgültig – bis dahin gilt es, juristisch alles richtig zu machen. Besonders Privatverkäufer sind unsicher, welche Vertragsklauseln wichtig sind und was im Notartermin passiert. Hier erfahren Verkäufer, worauf sie bei Kaufvertrag und Notartermin achten müssen, damit beim Abschluss alles glatt läuft.

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Wichtige Aspekte für Verkäufer bei der Prüfung des Kaufvertragsentwurfs

Bevor der finale Notartermin stattfindet, erhalten Käufer und Verkäufer einen Entwurf des Kaufvertrags zur Einsicht. Verkäufer sollten diesen mit besonderer Sorgfalt prüfen, um unerwartete Probleme am Abschlusstag zu vermeiden. „Es ist essenziell, dass die persönlichen Daten und die Beschreibung der Immobilie korrekt und vollständig sind,“ betont Monique Schäfer von der M3 Immobilienagentur Saar. Besonderheiten wie Nießbrauchrechte, Wegerechte oder bestehende Mietverhältnisse müssen ebenfalls korrekt im Vertrag festgehalten sein.

Falls spezielle Abmachungen mit dem Käufer getroffen wurden, beispielsweise bezüglich des Übergabezeitpunkts oder des Inventars, sollten diese klar im Vertrag festgehalten werden. Zudem ist es wichtig zu klären, wer für eventuell anfallende Kosten, wie Grundbuchänderungen oder Lastenfreistellungen, verantwortlich ist. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, rechtzeitig den Notar oder einen erfahrenen Immobilienexperten zu Rate zu ziehen, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Funktion des Notars: Prozess und Gebühren im Fokus

Der Notar sorgt dafür, dass beide Parteien umfassend informiert und rechtlich abgesichert sind. Während des Notartermins liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor und erläutert alle wichtigen Klauseln auf verständliche Weise. „Käufer und Verkäufer haben hier die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und Änderungen zu diskutieren,“ erklärt Michael Schäfer von der M3 Immobilienagentur Saar. Erst nach der Klärung aller Punkte wird der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet und notariell beglaubigt, wodurch der Verkauf rechtswirksam wird.

Die Notarkosten beinhalten Gebühren für die Erstellung des Vertragsentwurfs, die Beurkundung des Kaufvertrags und die Abwicklung der Grundbucheinträge. Diese Gebühren orientieren sich am Wert der Immobilie, liegen bei etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises und werden meist vom Käufer übernommen. Es können jedoch individuelle Vereinbarungen getroffen werden, daher ist eine frühzeitige Klärung ratsam.

Verkaufssicherheit: Wichtige Vertragsklauseln für Verkäufer

Der Kaufvertrag umfasst mehrere Klauseln, die dem Verkäufer rechtliche Sicherheit bieten sollen. Neben der präzisen Beschreibung der Immobilie und des Kaufpreises sollten Verkäufer auf eine Haftungsbeschränkung bei Mängeln achten, besonders bei gebrauchten Immobilien. „Privatverkäufer schließen oft die Sachmängelhaftung aus, um sich vor späteren Ansprüchen des Käufers wegen versteckter Mängel zu schützen,“ erläutert Monique Schäfer. Dies gilt jedoch nur, wenn der Verkäufer keine ihm bekannten erheblichen Mängel arglistig verschweigt.

Eine weitere wesentliche Klausel betrifft die Zahlungsmodalitäten und deren Sicherung. Häufig wird vereinbart, dass die Zahlung des Kaufpreises erst nach einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch erfolgt, die den Käufer vor Zwischenverkäufen oder Belastungen schützt. Verkäufer sollten zudem festlegen, wann genau die Schlüsselübergabe erfolgt und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, wie etwa die vollständige Bezahlung des Kaufpreises.

Haben Sie Fragen zum Immobilienverkauf und möchten sicherstellen, dass alles rechtlich korrekt abläuft? Wir begleiten Sie von Anfang an, über den Notartermin bis zur Übergabe der Immobilie und darüber hinaus. Kontaktieren Sie uns – so verkaufen Sie rechtlich sicher und mit einem guten Gefühl.

 

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © djedzura/Depositphotos.com

 

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